Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: Art. 2 GG

5 Definitionen und Erklärungen zum Art. 2 GG
Handlungs­freiheit
Die Handlungsfreiheit im Rahmen des Art. 2 I GG umfasst jedes menschliche Tun und Unterlassen, unabhängig von dem Gewicht, welches das Verhalten zur Persönlichkeitsentfaltung einnimmt.
Leben und körperliche Unversehrt­heit
Leben und körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Art. 2 II GG umfassen die biologisch-physische Existenz sowie die physiologische und (soweit dieser gleichzusetzen) auch die psychologische Gesundheit eines Menschen.
Rechte anderer
Rechte anderer im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) sind alle von der Rechtsordnung geschützten privaten und subjektiv-öffentlichen Rechte. Siehe auch: Sittengesetz, verfassungsmäßige Ordnung
Sittengesetz
Sittengesetz im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) meint und nimmt Bezug auf die zivilrechtlichen Grundsätze zur Sittenwidrigkeit des § 138 BGB. Siehe auch: Rechte anderer, verfassungsmäßige Ordnung
verfassungs­mäßige Ordnung
Die verfassungsmäßige Ordnung im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) ist die gesamte verfassungsmäßige Rechtsordnung sowie untergesetzliche Rechtsnormen, solange sie formell und materiell verfassungsmäßig sind. Siehe auch: Sittengesetz, Rechte anderer