Meine Publikationen
Hier werden meine juristischen Veröffentlichungen, Beiträge und Aufsätze aufgeführt:
Aufsätze
- Einwilligungspflicht nach § 25 TTDSG: Wo beginnt der „Zugriff“ auf die Endeinrichtung und was ist „unbedingt erforderlich“?
- Publiziert in: Heinze (Hrsg.), DSRI Tagungsband Herbstakademie 2022 - Daten, Plattformen und KI als Dreiklang unserer Zeit, S. 261-275, 2022, OlWIR Verlag. Zusammenfassung: Der Anwendungsbereich des § 25 TTDSG ist hinsichtlich des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung gespeicherte Informationen umstritten. Dabei fällt auf, dass dieser technische Vorgang teilweise nicht genau genug betrachtet oder mit den verfolgten Zwecken vermischt wird. § 25 Abs. 1 TTDSG sollte jedoch so ausgelegt werden, dass die automatische Übermittlung von Verbindungsdaten (wie IP-Adresse und HTTP-Header) zweckunabhängig mangels aktiven Zugriffs nicht in den Anwendungsbereich fällt. Daneben ist umstritten, wann eine Einwilligung gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG entbehrlich ist. Teilweise wird hier eine zu enge Auslegung vorgenommen oder allein auf eine technische Erforderlichkeit abgestellt. Das Vorliegen der Ausnahme sollte aber vielmehr ganzheitlich anhand der Art des Dienstes, der Erwartungen der Nutzenden und transparenter vertraglicher Vereinbarungen festgestellt werden. Für den § 25 TTDSG braucht es daher eine zeitgemäße Auslegung.