Philipp Guttmann, LL. B.
Handlungsfreiheit
Definition und Erklärung
Die Handlungsfreiheit im Rahmen des Art. 2 I GG umfasst jedes menschliche Tun und Unterlassen, unabhängig von dem Gewicht, welches das Verhalten zur Persönlichkeitsentfaltung einnimmt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 2 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]