Philipp Guttmann, LL. B.

Handlungs­freiheit

Gesetz: Art. 2 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Handlungsfreiheit im Rahmen des Art. 2 I GG umfasst jedes menschliche Tun und Unterlassen, unabhängig von dem Gewicht, welches das Verhalten zur Persönlichkeitsentfaltung einnimmt.

Verweise