Philipp Guttmann, LL. B.
Leben und körperliche Unversehrtheit
Definition und Erklärung
Leben und körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Art. 2 II GG umfassen die biologisch-physische Existenz sowie die physiologische und (soweit dieser gleichzusetzen) auch die psychologische Gesundheit eines Menschen.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 2 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]