Philipp Guttmann, LL. B.

Leben und körperliche Unversehrt­heit

Gesetz: Art. 2 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Leben und körperliche Unversehrtheit im Rahmen des Art. 2 II GG umfassen die biologisch-physische Existenz sowie die physiologische und (soweit dieser gleichzusetzen) auch die psychologische Gesundheit eines Menschen.

Verweise