Philipp Guttmann, LL. B.
verfassungsmäßige Ordnung
Definition und Erklärung
Die verfassungsmäßige Ordnung im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) ist die gesamte verfassungsmäßige Rechtsordnung sowie untergesetzliche Rechtsnormen, solange sie formell und materiell verfassungsmäßig sind. Siehe auch: Sittengesetz, Rechte anderer
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 2 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]