Philipp Guttmann, LL. B.

verfassungs­mäßige Ordnung

Gesetz: Art. 2 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die verfassungsmäßige Ordnung im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) ist die gesamte verfassungsmäßige Rechtsordnung sowie untergesetzliche Rechtsnormen, solange sie formell und materiell verfassungsmäßig sind. Siehe auch: Sittengesetz, Rechte anderer

Verweise