Philipp Guttmann, LL. B.

Rechte anderer

Gesetz: Art. 2 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Rechte anderer im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) sind alle von der Rechtsordnung geschützten privaten und subjektiv-öffentlichen Rechte. Siehe auch: Sittengesetz, verfassungsmäßige Ordnung

Verweise