Philipp Guttmann, LL. B.
Rechte anderer
Definition und Erklärung
Rechte anderer im Rahmen des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 I 2. Hs. GG (Schrankentrias) sind alle von der Rechtsordnung geschützten privaten und subjektiv-öffentlichen Rechte. Siehe auch: Sittengesetz, verfassungsmäßige Ordnung
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 2 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]