Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: § 225 StGB

3 Definitionen und Erklärungen zum § 225 StGB
quälen
Quälen ist die Verursachung erheblicher (über ein durchschnittliches Maß hinausgehender) länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden.
rohe Misshandlung
Eine rohe Misshandlung ist die Zufügung einer körperlichen Misshandlung aus gefühlloser Gesinnung.
schwere Gesundheits­schädigung
Eine schwere Gesundheitsschädigung ist eine solche, durch die es (jedenfalls) fast zu einer schweren Folge des § 226 StGB gekommen wäre, etwa gravierende Erkrankungen von einiger Dauer sowie nachhaltige Beeinträchtigungen der Lebensqualität über einen mehrwöchigen Zeitraum.