Philipp Guttmann, LL. B.
Definitionen: § 225 StGB
3 Definitionen und Erklärungen zum § 225 StGB
- quälen
- Quälen ist die Verursachung erheblicher (über ein durchschnittliches Maß hinausgehender) länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden.
- rohe Misshandlung
- Eine rohe Misshandlung ist die Zufügung einer körperlichen Misshandlung aus gefühlloser Gesinnung.
- schwere Gesundheitsschädigung
- Eine schwere Gesundheitsschädigung ist eine solche, durch die es (jedenfalls) fast zu einer schweren Folge des § 226 StGB gekommen wäre, etwa gravierende Erkrankungen von einiger Dauer sowie nachhaltige Beeinträchtigungen der Lebensqualität über einen mehrwöchigen Zeitraum.