Philipp Guttmann, LL. B.

quälen

Gesetz: § 225 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Quälen ist die Verursachung erheblicher (über ein durchschnittliches Maß hinausgehender) länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Leiden.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 225 StGB