Philipp Guttmann, LL. B.

körperliche Misshandlung

Gesetz: § 223 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine körperliche Misshandlung ist eine üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 223 StGB