Philipp Guttmann, LL. B.

schwere Gesundheits­schädigung

Gesetz: §§ 221, 225, 250, 306b StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine schwere Gesundheitsschädigung ist eine solche, durch die es (jedenfalls) fast zu einer schweren Folge des § 226 StGB gekommen wäre, etwa gravierende Erkrankungen von einiger Dauer sowie nachhaltige Beeinträchtigungen der Lebensqualität über einen mehrwöchigen Zeitraum.

Verweise