Philipp Guttmann, LL. B.
Drohung
Definition und Erklärung
Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt, um einen bestimmten Nötigungserfolg zu erreichen. Siehe auch: empfindliches Übel
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 240, 244, 249, 250, 252, 253, 255 StGB
- Diebstahl (§§ 242, 243, 244 StGB) [Lerndokument (.pdf)]
- Raub (§§ 249, 250, 251, 252 StGB) [Lerndokument (.pdf)]
- Erpressung (§§ 253, 255 StGB) [Lerndokument (.pdf)]