Philipp Guttmann, LL. B.

Drohung

Gesetz: §§ 240, 244, 249, 250, 252, 253, 255 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt, um einen bestimmten Nötigungserfolg zu erreichen. Siehe auch: empfindliches Übel

Verweise