Philipp Guttmann, LL. B.
empfindliches Übel
Definition und Erklärung
Ein empfindliches Übel ist jede über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehende Einbuße an Werten bzw. Zufügung von Nachteilen, die geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 240, 253 StGB
- Erpressung (§§ 253, 255 StGB) [Lerndokument (.pdf)]