Philipp Guttmann, LL. B.

Bande

Gesetz: §§ 244, 244a, 250, 253, 260, 260a, 263, 267 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine Bande ist die Verbindung von mindestens drei Personen zur wiederholten Begehung von Straftaten. Mitwirkung in einer Bande ist ein irgendwie geartetes Mitwirken eines anderen Bandenmitglieds.

Verweise