Philipp Guttmann, LL. B.
strenge Schuldtheorie (Erlaubnistatbestandsirrtum)
Definition und Erklärung
Nach der strengen Schuldtheorie lässt der Erlaubnistatbestandsirrtum die Schuld nach § 17 StGB entfallen, wenn er sich auf Tatumstände bezieht und vermeidbar war. Der Irrtum ist vermeidbar, wenn der Täter ihm bei gehöriger Wissensanspannung nicht unterlegen wäre. Siehe auch: modifizierte Vorsatztheorie, eingeschränkte Schuldtheorie
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 16 StGB
- StGB AT: Tatumstandsirrtum, Verbotsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum [Repetitorium (online)]