Philipp Guttmann, LL. B.
modifizierte Vorsatztheorie (Erlaubnistatbestandsirrtum)
Definition und Erklärung
Nach der modifizierten Vorsatztheorie lässt der Erlaubnistatbestandsirrtum den Vorsatz nach § 16 I StGB entfallen, wenn sich der Täter nicht der Sozialschädlichkeit seines Verhaltens bewusst ist. Siehe auch: strenge Schuldtheorie, eingeschränkte Schuldtheorie
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 16 StGB
- StGB AT: Tatumstandsirrtum, Verbotsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum [Repetitorium (online)]