Philipp Guttmann, LL. B.

modifizierte Vorsatz­theorie (Erlaubnis­tatbestands­irrtum)

Gesetz: § 16 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Nach der modifizierten Vorsatztheorie lässt der Erlaubnistatbestandsirrtum den Vorsatz nach § 16 I StGB entfallen, wenn sich der Täter nicht der Sozialschädlichkeit seines Verhaltens bewusst ist. Siehe auch: strenge Schuldtheorie, eingeschränkte Schuldtheorie

Verweise