Philipp Guttmann, LL. B.
Erlaubnistatbestandsirrtum
Definition und Erklärung
Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn sich der Täter irrtümlich Tatumstände vorstellt, deretwegen er glaubt, sein Verhalten sei gerechtfertigt/erlaubt.
Die Bewertung des Erlaubnistatbestandsirrtums ist sehr umstritten und umfasst folgende Ansichten: modifizierte Vorsatztheorie, strenge Schuldtheorie, eingeschränkte Schuldtheorie
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 16, 17 StGB
- StGB AT: Tatumstandsirrtum, Verbotsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum [Repetitorium (online)]