Philipp Guttmann, LL. B.

Erlaubnis­tatbestands­irrtum

Gesetz: §§ 16, 17 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Ein Erlaubnistatbestandsirrtum liegt vor, wenn sich der Täter irrtümlich Tatumstände vorstellt, deretwegen er glaubt, sein Verhalten sei gerechtfertigt/erlaubt. Die Bewertung des Erlaubnistatbestandsirrtums ist sehr umstritten und umfasst folgende Ansichten: modifizierte Vorsatztheorie, strenge Schuldtheorie, eingeschränkte Schuldtheorie

Verweise