Philipp Guttmann, LL. B.

geboten (Notwehr)

Gesetz: § 32 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Gebotenheit ist die Einschränkung der Notwehr. Geboten ist die Verteidigung durch Notwehr möglicherweise nicht, wenn der Verteidiger den Angriff veranlasst hat (Notwehrprovokation), der Angriff von Kindern, Geisteskranken und schuldlos Irrenden ausgeht, ein krasses Missverhältnis vorliegt oder der Angreifer dem Verteidiger nahesteht. In solchen Fällen ist der Verteidiger meist auf Schutzwehr statt Trutzwehr beschränkt. Eine nicht gebotene Notwehr ist rechtswidrig.

Verweise