Philipp Guttmann, LL. B.
Angriff (Notwehr)
Definition und Erklärung
Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten (bei besonderer Rechtspflicht auch: Unterlassen) drohende Verletzung von rechtlich geschützten Gütern oder Interessen. Auch von Menschen eingesetzte Tiere zählen zu einem Angriff im Sinne der Notwehr, ansonsten gilt § 228 BGB.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 32 StGB
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]