Philipp Guttmann, LL. B.

Vermögens­verfügung

Gesetz: §§ 253, 263, 263a, 266 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das eine Vermögensminderung unmittelbar (ohne weitere Zwischenschritte) herbeiführt.

Verweise