Philipp Guttmann, LL. B.

Vermögens­schaden / Nachteil

Gesetz: §§ 253, 263, 263a, 266 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Ein Vermögensschaden / Nachteil ist die Verminderung des Gesamtwerts des Vermögens unmittelbar durch die Vermögensverfügung ohne Kompensation durch eine zumindest gleichwertige wirtschaftliche Position. Diese Gesamtsaldierung erfolgt auf Grundlage einer objektiv-individuellen Berechnungsmethode.

Verweise