Philipp Guttmann, LL. B.
Vermögensschaden / Nachteil
Definition und Erklärung
Ein Vermögensschaden / Nachteil ist die Verminderung des Gesamtwerts des Vermögens unmittelbar durch die Vermögensverfügung ohne Kompensation durch eine zumindest gleichwertige wirtschaftliche Position.
Diese Gesamtsaldierung erfolgt auf Grundlage einer objektiv-individuellen Berechnungsmethode.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 253, 263, 263a, 266 StGB
- Erpressung (§§ 253, 255 StGB) [Lerndokument (.pdf)]
- Betrug (§ 263 StGB) [Lerndokument (.pdf)]