Philipp Guttmann, LL. B.

Gewalt

Gesetz: §§ 240, 244, 249, 250, 252, 253, 255 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Gewalt ist der körperlich wirkende Zwang durch unmittelbare oder mittelbare Einwirkung zur Überwindung eines geleisteten oder Verhinderung eines erwarteten Widerstandes.

Verweise