Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: Art. 4 GG

4 Definitionen und Erklärungen zum Art. 4 GG
forum externum
Forum externum ist im Rahmen des Art. 4 I, II GG die (positive und negative) Freiheit des Äußerns und Handelns nach der Glaubens- oder Gewissensentscheidung. Hierzu zählen insbesondere die Bekenntnisfreiheit (Art. 4 I GG) und die ungestörte Religionsausübung (Art. 4 II GG). Siehe auch: forum internum
forum internum
Forum internum ist im Rahmen des Art. 4 I, II GG die (positive und negative) Freiheit zur Bildung und des Innehabens eines Glaubens oder Gewissens. Siehe auch: forum externum
Gewissen
Gewissen im Rahmen des Art. 4 I, II GG ist die individuelle innere moralische Steuerung hinsichtlich Entscheidungen, die als innerlich bindend und verpflichtend empfunden werden und eine individuelle Verantwortlichkeit für das Handeln erzeugen. Siehe auch: Glaube
Glaube / Religion / Welt­anschauung
Glaube im Rahmen des Art. 4 I, II GG sind individuelle und kollektive Überzeugungen und Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens mit transzendentem (Religion) oder immanentem (Weltanschauung) Bezug. Siehe auch: Gewissen