Dipl.-Jur. Philipp Guttmann, LL. B.
forum externum
Definition und Erklärung
Forum externum ist im Rahmen des Art. 4 I, II GG die (positive und negative) Freiheit des Äußerns und Handelns nach der Glaubens- oder Gewissensentscheidung. Hierzu zählen insbesondere die Bekenntnisfreiheit (Art. 4 I GG) und die ungestörte Religionsausübung (Art. 4 II GG). Siehe auch: forum internum
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 4 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]