Philipp Guttmann, LL. B.

forum externum

Gesetz: Art. 4 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Forum externum ist im Rahmen des Art. 4 I, II GG die (positive und negative) Freiheit des Äußerns und Handelns nach der Glaubens- oder Gewissensentscheidung. Hierzu zählen insbesondere die Bekenntnisfreiheit (Art. 4 I GG) und die ungestörte Religionsausübung (Art. 4 II GG). Siehe auch: forum internum

Verweise