Philipp Guttmann, LL. B.
Gewissen
Definition und Erklärung
Gewissen im Rahmen des Art. 4 I, II GG ist die individuelle innere moralische Steuerung hinsichtlich Entscheidungen, die als innerlich bindend und verpflichtend empfunden werden und eine individuelle Verantwortlichkeit für das Handeln erzeugen. Siehe auch: Glaube
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 4 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]