Philipp Guttmann, LL. B.

Gewissen

Gesetz: Art. 4 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Gewissen im Rahmen des Art. 4 I, II GG ist die individuelle innere moralische Steuerung hinsichtlich Entscheidungen, die als innerlich bindend und verpflichtend empfunden werden und eine individuelle Verantwortlichkeit für das Handeln erzeugen. Siehe auch: Glaube

Verweise