Philipp Guttmann, LL. B.

Glaube / Religion / Welt­anschauung

Gesetz: Art. 4 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Glaube im Rahmen des Art. 4 I, II GG sind individuelle und kollektive Überzeugungen und Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens mit transzendentem (Religion) oder immanentem (Weltanschauung) Bezug. Siehe auch: Gewissen

Verweise