Philipp Guttmann, LL. B.
Glaube / Religion / Weltanschauung
Definition und Erklärung
Glaube im Rahmen des Art. 4 I, II GG sind individuelle und kollektive Überzeugungen und Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft und zum Ziel des menschlichen Lebens mit transzendentem (Religion) oder immanentem (Weltanschauung) Bezug. Siehe auch: Gewissen
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 4 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]