Dipl.-Jur. Philipp Guttmann, LL. B.
forum internum
Definition und Erklärung
Forum internum ist im Rahmen des Art. 4 I, II GG die (positive und negative) Freiheit zur Bildung und des Innehabens eines Glaubens oder Gewissens. Siehe auch: forum externum
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 4 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]