Philipp Guttmann, LL. B.

forum internum

Gesetz: Art. 4 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Forum internum ist im Rahmen des Art. 4 I, II GG die (positive und negative) Freiheit zur Bildung und des Innehabens eines Glaubens oder Gewissens. Siehe auch: forum externum

Verweise