Philipp Guttmann, LL. B.

Rechts­widrigkeit / Recht­fertigungs­grund

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Ein tatbestandsmäßiges Verhalten ist rechtswidrig, wenn keine Rechtfertigungsgründe eingreifen. Die Rechtswidrigkeit wird nach der Tatbestandsmäßigkeit geprüft. Nach überwiegender Auffassung erfordern Rechtfertigungsgründe - außer bei Fahrlässigkeitsdelikten - auch ein subjektives Rechtfertigungselement. Im Einzelnen ist strittig, ob beim subjektiven Rechtfertigungselement bloße Kenntnis oder mehr, etwa Absicht, zu fordern ist. Siehe auch: Einwilligung, Notwehr / Nothilfe, rechtfertigender Notstand / Notstandshilfe

Verweise