Philipp Guttmann, LL. B.
Rechtswidrigkeit / Rechtfertigungsgrund
Definition und Erklärung
Ein tatbestandsmäßiges Verhalten ist rechtswidrig, wenn keine Rechtfertigungsgründe eingreifen. Die Rechtswidrigkeit wird nach der Tatbestandsmäßigkeit geprüft.
Nach überwiegender Auffassung erfordern Rechtfertigungsgründe - außer bei Fahrlässigkeitsdelikten - auch ein subjektives Rechtfertigungselement. Im Einzelnen ist strittig, ob beim subjektiven Rechtfertigungselement bloße Kenntnis oder mehr, etwa Absicht, zu fordern ist.
Siehe auch: Einwilligung, Notwehr / Nothilfe, rechtfertigender Notstand / Notstandshilfe
Verweise
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]