Philipp Guttmann, LL. B.
dolus directus I (Absicht)
Definition und Erklärung
Dolus directus I ist eine Vorsatzform, bei der es dem Täter gerade darauf ankommt, den Erfolg herbeizuführen oder einen bestimmten Umstand zu verwirklichen (zielgerichtetes, absichtliches Handeln). Dabei muss er jedoch die Verwirklichung des Tatbestandes wenigstens für möglich halten.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 15 StGB
- StGB AT: Vorsatz und Fahrlässigkeit [Repetitorium (online)]