Philipp Guttmann, LL. B.
Inhaltsirrtum
Definition und Erklärung
Der Inhaltsirrtum nach § 119 I Var. 1 BGB ist ein Irrtum über die Bedeutung und Tragweite einer Willenserklärung. Er ist ein tauglicher Anfechtungsgrund einer Anfechtung. Als Inhaltsirrtum wird beispielsweise der Identitätsirrtum eingeordnet. Siehe auch: Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 119 BGB
- BGB AT: Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Anfechtung, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften [Repetitorium (online)]