Philipp Guttmann, LL. B.
Bergsteigerfall / asymmetrische Rettungschancen
Definition und Erklärung
Der Bergsteigerfall wird im Rahmen der Angemessenheit des rechtfertigenden Notstands diskutiert und beschreibt einen Fall asymmetrischer Rettungschancen, bei dem die Rettungschancen einseitig verteilt sind, weil der eine Gefährdete ohnehin später sterben würde, während nur der andere Gefährdete eine Chance zu überleben hat.
Derjenige, der den Todgeweihten tötet, ist [1] nach § 34 StGB gerechtfertigt oder [2] aufgrund einer unzulässigen Quantifizierung von Menschenleben sowie einer Verdinglichung und Entrechtung von Menschen (Verletzung der Menschenwürde) nicht gerechtfertigt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 34 StGB
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]