Philipp Guttmann, LL. B.

Berg­steigerfall / asymmetrische Rettungs­chancen

Gesetz: § 34 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Der Bergsteigerfall wird im Rahmen der Angemessenheit des rechtfertigenden Notstands diskutiert und beschreibt einen Fall asymmetrischer Rettungschancen, bei dem die Rettungschancen einseitig verteilt sind, weil der eine Gefährdete ohnehin später sterben würde, während nur der andere Gefährdete eine Chance zu überleben hat. Derjenige, der den Todgeweihten tötet, ist [1] nach § 34 StGB gerechtfertigt oder [2] aufgrund einer unzulässigen Quantifizierung von Menschenleben sowie einer Verdinglichung und Entrechtung von Menschen (Verletzung der Menschenwürde) nicht gerechtfertigt.

Verweise