Philipp Guttmann, LL. B.

Garant / Handlungs­pflichten

Gesetz: § 13 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Eine Garantenstellung ist die Rechtspflicht des Unterlassenden zu einer Handlung, die aus Gesetz, Vertrag, Ingerenz (vorangegangenes gefährdendes Tun) sowie durch enge Lebensbeziehungen entstehen kann. Man unterscheidet Beschützergaranten und Überwachergaranten.

Verweise