Philipp Guttmann, LL. B.
Garant / Handlungspflichten
Definition und Erklärung
Eine Garantenstellung ist die Rechtspflicht des Unterlassenden zu einer Handlung, die aus Gesetz, Vertrag, Ingerenz (vorangegangenes gefährdendes Tun) sowie durch enge Lebensbeziehungen entstehen kann. Man unterscheidet Beschützergaranten und Überwachergaranten.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 13 StGB
- StGB AT: Unterlassen und Garantenstellung [Repetitorium (online)]