Philipp Guttmann, LL. B.

rechtswidrig (Angriff)

Gesetz: § 32 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn der Angreifende seinerseits nicht gerechtfertigt ist, sich insofern also zumindest objektiv sorgfaltswidrig verhält.

Verweise