Philipp Guttmann, LL. B.
rechtswidrig (Angriff)
Definition und Erklärung
Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn der Angreifende seinerseits nicht gerechtfertigt ist, sich insofern also zumindest objektiv sorgfaltswidrig verhält.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 32 StGB
- StGB AT: Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe [Repetitorium (online)]