Philipp Guttmann, LL. B.
Definitionen: § 314 StGB
Eine Definition und Erklärung zum § 314 StGB
- gesundheitsschädliche Stoffe
- Gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die mechanisch oder thermisch wirken sowie Bakterien und sonstige Krankheitserreger (soweit sie nicht zu Giften zählen), die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen.