Philipp Guttmann, LL. B.

gesundheits­schädliche Stoffe

Gesetz: §§ 224, 314 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die mechanisch oder thermisch wirken sowie Bakterien und sonstige Krankheitserreger (soweit sie nicht zu Giften zählen), die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: §§ 224, 314 StGB