Philipp Guttmann, LL. B.

Gift

Gesetz: § 224 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Gift ist ein organischer oder anorganischer Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch seine chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu schädigen vermag.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 224 StGB