Philipp Guttmann, LL. B.

Ketten­anstiftung

Gesetz: § 26 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Als Kettenanstiftung wird eine Anstiftung zur Anstiftung bezeichnet. Sie wird wie eine gewöhnliche Anstiftung behandelt.

Verweise