Philipp Guttmann, LL. B.
Anstiftung (Anstifter) / zur Tat bestimmen
Definition und Erklärung
Anstiftung ist eine Form der Teilnahme.
Zur Haupttat bestimmen (anstiften) meint [1] die Verursachung des Tatentschlusses, [2] eine kommunikative Beeinflussung des Täters durch den Anstifter oder [3] ein unmittelbar aufforderndes Einwirken auf den Willen des Täters (kollusives Zusammenwirken). Siehe auch: Umstiftung, Aufstiftung, Abstiftung, Kettenanstiftung
Der Anstifter muss in seinem Vorsatz die Haupttat in ihrem wesentlichen Umriss erfasst haben. Hierzu muss er [1] das konkret-individuelles Geschehen erkennen können oder [2] die wesentlichen Dimensionen des Unrechts erfassen.
Ein Anstiften zur Beihilfe wird wie eine Beihilfe behandelt.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 26 StGB
- StGB AT: Anstiftung, Beihilfe und sonstige Beteiligung [Repetitorium (online)]