Philipp Guttmann, LL. B.

hypothetische Einwilligung

Gesetz: StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Unter dem Begriff der hypothetischen Einwilligung werden Fälle der Heilbehandlung diskutiert, bei welcher der Einwilligende zwar mangels ordnungsgemäßer Aufklärung nicht wirksam eingewilligt hat, jedoch bei hinreichender Aufklärung wohl eingewilligt hätte. Dann [1] ist die vorgenommene Heilbehandlung zwar rechtswidrig, jedoch nicht dem Tatbestand der Körperverletzung zuzurechnen, [2] entfällt die Rechtswidrigkeit, wenn der Patient bei wahrheitsgemäßer Aufklärung in die Operation eingewilligt hätte oder [3] ist der Aufklärungsmangel nur irrelevant, wenn eine Einwilligung auch bei vollständiger Aufklärung mit Sicherheit erteilt worden wäre.

Verweise