Philipp Guttmann, LL. B.
gemeine Gefahr
Definition und Erklärung
Eine gemeine Gefahr ist ein Zustand, bei dem eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben für unbestimmt viele Personen oder erhebliche Sachwerte besteht.
Konkret ist die Gefahr, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft mit dem Eintritt eines Schadens gerechnet werden muss.