Philipp Guttmann, LL. B.

gefährliches Werkzeug bei §§ 244, 250

Gesetz: §§ 244, 250 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Ein gefährliches Werkzeug ist ein Gegenstand, dessen typische, bestimmungsgemäße Anwendung geeignet ist, körperliche Misshandlungen oder Gesundheitsschäden herbeizuführen, solange dies keine offensichtliche Zweckentfremdung wäre. Siehe auch: Definition bei § 224 StGB

Verweise