Philipp Guttmann, LL. B.

gefährliches Werkzeug bei § 224

Gesetz: § 224 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Ein gefährliches Werkzeug ist ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung konkret geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen. Siehe auch: Definition bei §§ 244, 250 StGB

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 224 StGB