Philipp Guttmann, LL. B.

Definitionen: § 224 StGB

8 Definitionen und Erklärungen zum § 224 StGB
gefährliches Werkzeug bei § 224
Ein gefährliches Werkzeug ist ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung konkret geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen hervorzurufen. Siehe auch: Definition bei §§ 244, 250 StGB
gemeinschaftlich
Gemeinschaftlich ist eine Tatbegehung, wenn mindestens zwei Personen zusammenwirken.
gesundheits­schädliche Stoffe
Gesundheitsschädliche Stoffe sind solche, die mechanisch oder thermisch wirken sowie Bakterien und sonstige Krankheitserreger (soweit sie nicht zu Giften zählen), die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen.
Gift
Gift ist ein organischer oder anorganischer Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch seine chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu schädigen vermag.
hinterlistig
Ein hinterlistiger Überfall ist ein unvorhergesehener Angriff in einer planmäßigen, auf Verdeckung der wahren Absicht berechneten Weise (List).
Leben gefährdende Behandlung
Eine das Leben gefährdende Behandlung ist eine Begehungsweise, die objektiv-generell geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen.
Stoff beibringen
Beibringen ist die Verbindung eines Stoffes mit dem Körper dergestalt, dass er seine gesundheitsschädigende Wirkung konkret entfalten kann.
Waffe
Eine Waffe ist ein funktionstüchtiger und konkret einsetzbarer (etwa geladener) Gegenstand, der bestimmungsgemäß dazu dient, erhebliche Verletzungen herbeizuführen (Waffe im technischen Sinne).