Philipp Guttmann, LL. B.

error in persona vel objecto

Gesetz: § 16 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: allgemeiner Teil

Definition und Erklärung

Error in persona vel objecto ist eine Abweichung zwischen vorgestelltem und anvisiertem/getroffenem Objekt (Verwechselung). Trifft der Täter ein anvisiertes Objekt, über dessen Identität er irrt, ist der Irrtum unbeachtlich, wenn das getroffene Objekt dem vorgestellten (erwarteten) rechtlich gleichwertig ist. Sind die Objekte nicht rechtlich gleichwertig, ist der Irrtum beachtlich.

Verweise