Philipp Guttmann, LL. B.
Wohnung bei § 123
Definition und Erklärung
Zu einer Wohnung gehören alle Räume, die einer oder mehreren Personen zum Aufenthalt dienen oder zur Benutzung freistehen. Siehe auch: Definition bei § 244 StGB
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: § 123 StGB