Philipp Guttmann, LL. B.

Versammlungs­freiheit

Gesetz: Art. 8 GG
Rechtsgebiet: Staatsrecht

Definition und Erklärung

Die Versammlungsfreiheit im Rahmen des Art. 8 GG umfasst die (positive und negative) Freiheit über die Durchführungsweise (Ort, Zeit, Art, Inhalt) einer friedlichen und waffenlosen Versammlung sowie den Schutz der Organisation und Einladung als auch An- und Abreise der Teilnehmer.

Verweise