Philipp Guttmann, LL. B.
friedlich
Definition und Erklärung
Eine Versammlung ist friedlich, wenn sie nicht kollektiv unfriedlich ist, also die Versammlung nicht im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf annimmt oder der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder billigen.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 8 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]
- Grundlagen im Versammlungsrecht [Lerndokument (.pdf)]