Philipp Guttmann, LL. B.
Versammlung
Definition und Erklärung
Eine Versammlung ist die örtliche Zusammenkunft mehrerer Menschen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, ohne dass eine verbale Kommunikation nötig ist. Nach der Rechtsprechung ist zudem die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung und -äußerung erforderlich.
Verweise
- Gesetzestexte auf dejure.org: Art. 8 GG
- Grundlagen zu Grundrechten und Prüfung der Verfassungsbeschwerde [Lerndokument (.pdf)]
- Grundlagen im Versammlungsrecht [Lerndokument (.pdf)]