Philipp Guttmann, LL. B.

Vermögens­betreuungs­pflicht

Gesetz: § 266 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Eine Vermögensbetreuungspflicht ist die besondere Pflicht zur Vermögensfürsorge, die wesensbestimmend für das tatsächlich begründete Treueverhältnis ist und sich durch ein gewisses Maß an Selbstständigkeit und wirtschaftlicher Bedeutung auszeichnet.

Verweise

  • Gesetzestexte auf dejure.org: § 266 StGB