Philipp Guttmann, LL. B.

Vermögen

Gesetz: §§ 253, 263, 263a, 266, 259 StGB
Rechtsgebiet: Strafrecht: besonderer Teil

Definition und Erklärung

Vermögen ist die [1] Gesamtheit aller geldwerten Güter einer Person (wirtschaftlicher Vermögensbegriff) oder [2] alle unter dem Schutze der Rechtsordnung stehenden wirtschaftlichen Werte (juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff).

Verweise