Philipp Guttmann, LL. B.
Urkunde
Definition und Erklärung
Eine Urkunde ist eine dauerhafte, visuell wahrnehmbar verkörperte Gedankenerklärung (Perpetuierungsfunktion), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist (Beweisfunktion) und ihren Aussteller, von dem sie geistig zu stammen scheint, erkennen lässt (Garantiefunktion).